Die Spielregeln der Zulassung – Hohe Hürden für Frankiermaschinen
Juni 15th, 2009 | Veröffentlicht in der Rubrik PSR 01/09, TopThema
Lizenz zum Gelddrucken
Beinahe vier Milliarden Briefe im Jahr werden über Frankiermaschinen freigemacht. Zu Jahresbeginn waren circa 233.000 Geräte postalisch gemeldet. Da mit diesen Maschinen faktisch Geld verwaltet und gedruckt – eben die postalische Dienstleistung bezahlt – wird, müssen derartige Systeme hohe Anforderungen in puncto Sicherheit und Abdruckqualität erfüllen.
Die Zulassung einer Frankiermaschine erfolgt nach strengen Auflagen: Zunächst muss jedes einzelne Modell gesondert autorisiert werden. Zudem ist die Zulassung zeitlich befristet, sodass jeder Hersteller gefordert ist, ständig innovativ weiterzuentwickeln.
Die technischen Vorgaben bei modernen Maschinen sind in einem über 100 Seiten starken Katalog, den Produktspezifikationen, von Deutschen Post definiert. Hier sind alle Details enthalten, von der Druckbildbemaßung bis zur Datenkommunikation und dem Geldhandling.
Noch wesentlich umfangreicher sind die Vorgaben für Prüfinstitute, die dem Hersteller bestätigen, dass ein Produkt korrekt nach den erwähnten Spezifikationen entwickelt wurde. Als Prüfinstanzen sind einige namhafte, teils international tätige Institute akkreditiert.
Unerlässlich für die Entgeltsicherheit und die postbetrieblichen Abläufe ist eine sichere Lesequote. Maschine und Tinte müssen eine hohe Qualität des Abdrucks gewährleisten. Selbst bei hohen Druckgeschwindigkeiten – Hochleistungsgeräte frankieren bis zu 15.000 Briefe pro Stunde – muss der Abdruck einwandfrei sein. Wichtig sind extrem kurze Trocknungszeiten, die Darstellung exakter Inhalte und die Kontrastqualität. Nach der Freigabe durch ein neutrales Prüfinstitut werden diese Eigenschaften in einer zweiten Prüfung, der postbetrieblichen Prüfung, durch die Post selbst getestet.
Tests am Referenzexemplar
Dazu fordert die Post Referenzmaschinen ein, das heißt, von jedem Modell verbleibt ein Exemplar bei der Deutschen Post. Mit dieser Maschine wird das Prüftestdeck für die späteren Tests erstellt. Im ersten Schritt liegt das Hauptaugenmerk auf den Klarschriftelementen des Abdrucks, den Inhalten des 2-D-Matrixcodes und, sofern vorhanden, den korrekten Inhalten des optionalen 1-D-Codes für Briefzusatzleistungen. Dieser Test wird mit hochwertigen Analysetools durchgeführt. Fehlende Kantenschärfe, Druckversatz oder Verschmierungen und Streifenbildung können die Zulassung verhindern.
Ist diese Hürde genommen, endet der Prüfprozess in aller Regel in einem echten Leseratentest in einem Briefzentrum der Deutschen Post. 1.000 Briefumschläge unterschiedlichster Farbe und Beschaffenheit laufen durch die großen Sortieranlagen und werden gelesen – bei einer geforderten Leserate von nahezu 100 Prozent.
Ist auch diese Prüfung bestanden und sind alle erforderlichen Dokumentationen wie Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten, Sicherheitsdatenblätter und Installationsbeschreibungen übergeben, werden das Zulassungszertifikat und das Prüfsiegel für Maschine und Tinte ausgestellt. Erst jetzt darf der Hersteller das Produkt ausliefern.
Laufende Überprüfung
Änderungen am zugelassenen und zertifizierten Produkt, etwa Softwareanpassungen, müssen mit der Post abgestimmt werden, insbesondere bei entgeltrelevanten Änderungen. Auch im weiteren Verlauf der Zulassungsgültigkeit laufen im Feld permanent postalische Tests, um eine gleichbleibende Druckqualität der Maschine zu sichern.